Die Urkalkulation auf Basis einer GAEB-Datei
Verlangt ein Auftraggeber von Ihnen eine Urkalkulation, so gehört deren Erstellung nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen bei der Angebotserstellung im Bauwesen. Gerade auch dann, wenn der Auftraggeber Ihnen zwar ein GAEB-LV als DA83 übermittelt hat, dort aber gar keine Einheitspreisaufteilung im LV vorgenommen hat. In diesem Fall ist die Erstellung einer nachvollziehbaren Urkalkulation dann eine echte Herausforderung, die viel Zeit und noch mehr Nerven kostet. Denn für jeden angebotenen Einheitspreis des LVs müssen Sie - überzeugend - ja die Preisanteile und ggf. Zuschläge nachweisen. Die Urkalkulation Bei dieser Herausforderung hilft Ihnen die neue Version GAEB-Online 2023, denn damit können Sie per Mausklick...

