Die Urkalkulation auf Basis einer GAEB-Datei

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Die Urkalkulation auf Basis einer GAEB-Datei

Verlangt ein Auftraggeber von Ihnen eine Urkalkulation, so gehört deren Erstellung nicht gerade zu den Lieblingsbeschäftigungen bei der Angebotserstellung im Bauwesen. Gerade auch dann, wenn der Auftraggeber Ihnen zwar ein GAEB-LV als DA83 übermittelt hat, dort aber gar keine Einheitspreisaufteilung im LV vorgenommen hat.

In diesem Fall ist die Erstellung einer nachvollziehbaren Urkalkulation dann eine echte Herausforderung, die viel Zeit und noch mehr Nerven kostet. Denn für jeden angebotenen Einheitspreis des LVs müssen Sie – überzeugend – ja die Preisanteile und ggf. Zuschläge nachweisen.

Die Urkalkulation

Bei dieser Herausforderung hilft Ihnen die neue Version GAEB-Online 2023, denn damit können Sie per Mausklick aus einer GAEB-Datei eine Urkalkulation schnell und einfach in MS-Excel® oder in OpenOffice® erstellen.

Urkalkulation

Direkt aus dem GAEB-LV erzeugt GAEB-Online 2032 mit einem Mausklick die oben dargestellte Tabelle. Dies für alle Positionen des LV. In den gelb markierten Feldern können Sie Ihren Mittellohn und Ihre Zuschläge erfassen und tragen dann für die gewünschten Positionen die einzelnen Werte ein.

Die Tabelle kalkuliert dann hieraus den Einheitspreis der Position für das Angebot. Die in der Urkalkulation berechneten Einheitspreise lassen sich dann direkt wieder über GAEB-Online 2023 in GAEB einlesen und hieraus das Angebot im Format GAEB DA84 erstellen.

Natürlich können Sie die von uns mitgelieferte Excel-Vorlage, als Muster Urkalkulation, für Ihre Anforderungen noch anpassen.

Und wie geht das?

Auf unserer Website stellen wir Ihnen eine detaillierte Anleitung zur Verfügung, die Ihnen dabei helfen wird, die Urkalkulation einfach nutzen.

Urkalkulation
Tutorial für Urkalkulation

Durch dieses anschauliche Tutorial werden Sie die notwendigen Schritte zur Erstellung einer Urkalkulation in Verbindung mit den EFB-Preisblättern schnell und einfach nachvollziehen können.

Weitere Informationen finden Sie unter www.gaeb-online.de.

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