Sie haben ein öffentliches Angebot abgegeben, und dann kommt die Nachforderung: Der Auftraggeber möchte die Urkalkulation sehen. Wer seine Urkalkulation prüfsicher nachweisen kann, legt die Unterlagen in wenigen Minuten vor. Wer nur eine Sammelsumme je Kostenart hat, fängt an zu rekonstruieren – oft Wochen nach der Kalkulation. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie den Nachweis von vornherein so aufbauen, dass er jeder Rückfrage standhält.
Der Moment, in dem die Nachforderung kommt
Im Handwerksbetrieb wird selten monatelang an einer Kalkulation gesessen. Das Angebot muss raus, die Preise stehen, der Rest ist Erfahrung im Kopf. Genau da liegt das Risiko.
Wird die Urkalkulation nachgefordert, reicht es nicht, plausible Preise zu liefern. Der Auftraggeber will sehen, wie der Einheitspreis entstanden ist. Fehlt diese Herleitung, wirkt selbst ein sauber kalkulierter Preis wie eine Schätzung.
Dasselbe gilt beim Nachtrag. Ein Nachtragspreis lässt sich nur dann überzeugend begründen, wenn er auf denselben Ansätzen aufsetzt wie der ursprüngliche Preis. Ohne diese Grundlage beginnt jede Nachtragsverhandlung mit einer Diskussion über Zahlen, die niemand mehr belegen kann.
Warum ein Wert je Kostenart oft nicht reicht
Viele Betriebe hinterlegen je Position einen Betrag für Lohn, einen für Material und einen für Geräte. Für die Angebotsabgabe genügt das. Für den Nachweis nicht immer.
Denn hinter dem Materialanteil einer einzigen Position stecken meist mehrere Posten: verschiedene Werkstoffe, Verschnitt, Kleinteile, Transport. Steht dort nur eine Summe, muss sie im Ernstfall aus Lieferscheinen und Erinnerung neu zusammengesetzt werden.
Wer dagegen jeden Posten einzeln erfasst, hat den Nachweis bereits geführt – zum Zeitpunkt der Kalkulation, nicht Monate später. Was ein EFB-Formblatt grundsätzlich leistet, haben wir im Beitrag Formblatt EFB-221 einfach erklärt beschrieben; hier geht es um die Ebene darunter.
Was es heißt, die Urkalkulation prüfsicher nachweisen zu können
Prüfsicher heißt: Jede Zahl im EFB 221 lässt sich bis zum einzelnen Kalkulationsansatz zurückverfolgen. Nicht bis zur Kostenart, sondern bis zu dem Posten, den Sie tatsächlich angesetzt haben.
Genau dafür gibt es die Erweiterung Excel EFB-EKT-Detail für GAEB-Online 2025. Sie gliedert die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) je LV-Position in beliebig viele Einzelansätze auf – bei den Kostenarten Lohn, Stoffe, Geräte, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen.
Die Ansätze werden je Ordnungszahl automatisch summiert und in die Urkalkulation übernommen. Aus dieser Urkalkulation füllen sich die Formblätter EFB 221 und EFB 223 ohne manuelle Übertragung. Damit entfällt die klassische Fehlerquelle: das Abtippen von Werten zwischen Tabellenblättern.
Der Ablauf in vier Schritten
Der Weg beginnt beim Leistungsverzeichnis, das Sie ohnehin vom Auftraggeber erhalten – etwa als X83. GAEB-Online 2025 übergibt es an Excel, Sie kalkulieren dort und spielen die fertigen Einheitspreise zurück. Das Angebot geht anschließend als DA 84 an den Auftraggeber.
Neu ist nur, was zwischen Übergabe und Rückgabe passiert: Statt eines Werts je Kostenart entsteht eine Liste von Ansätzen. Der Rest des Ablaufs bleibt derselbe, den Sie aus GAEB-Online kennen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Auf der Produktseite wird eine Position aus dem Rohbau gezeigt: eine Ortbeton-Außenwand, 24 cm stark, in Stahlbeton C35/45. Für diese Position werden die Kalkulationswerte positionsbezogen ermittelt und summiert.
Entscheidend ist nicht die Höhe dieser Beträge, sondern ihre Herkunft. Jeder der drei Werte ist die Summe einzelner Ansätze, die weiterhin sichtbar bleiben. Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen lassen sich auf dieselbe Weise erfassen, auch wenn sie in diesem Beispiel nicht vorkommen.
Aus diesen Werten wird das EFB 221 automatisch befüllt. Kommt später eine Rückfrage zum Materialanteil, öffnen Sie die Liste der Ansätze und zeigen sie – ohne Rekonstruktion.
Welche der drei EFB-Erweiterungen passt zu Ihnen
Für GAEB-Online 2025 gibt es drei Erweiterungen rund um die EFB-Formblätter. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wo Sie starten und wie tief Sie gliedern wollen.
| Kriterium | Excel EFB-Kalkulation | Excel EFB-EKT-Detail | Excel EFB-Rückwärtskalkulation |
|---|---|---|---|
| Ausgangslage | GAEB-LV ohne Preise | GAEB-LV ohne Preise | GAEB-LV mit Preisen |
| Richtung | vorwärts | vorwärts, detailliert | rückwärts, aufteilend |
| Je Kostenart | ein Wert | beliebig viele Ansätze | prozentuale Aufteilung |
| Detailtiefe | Standard | sehr hoch | niedrig |
| EFB 221 und 223 | automatisch | automatisch | automatisch |
| Preis | 120,– € netto | 120,– € netto | 120,– € netto |
Für den schnellen Angebotsalltag genügt oft die Excel EFB-Kalkulation. Ist ein Angebot bereits abgegeben und der Auftraggeber fordert die Aufteilung nach, hilft die Excel EFB-Rückwärtskalkulation. Wollen Sie von Anfang an belegen können, wie ein Preis entstanden ist, ist EFB-EKT-Detail die richtige Wahl. Kombinieren lassen sich die Erweiterungen ebenfalls.
Voraussetzungen: Sie benötigen eine Lizenz von GAEB-Online 2025 oder GAEB-Online 2025 USB sowie Microsoft Excel mit aktivierten VBA-Makros. Je Installation ist eine eigene Lizenz der Erweiterung nötig. Mit OpenOffice oder LibreOffice läuft die Erweiterung nicht.
Was Sie damit gewinnen
- Nachforderungen des Auftraggebers beantworten Sie aus vorhandenen Unterlagen statt aus dem Gedächtnis.
- Nachträge lassen sich auf dieselben Ansätze stützen wie das ursprüngliche Angebot.
- Keine Übertragungsfehler zwischen Kalkulation und Formblatt, weil nichts abgetippt wird.
- Ihre Kalkulationsdaten bleiben in Excel auf Ihrem Rechner – kein fremdes System, keine Umgewöhnung.
Hintergrund zu den GAEB-Formaten und zum Datenaustausch im Bauwesen finden Sie beim Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen.
Häufige Fragen
Was heißt „Urkalkulation prüfsicher nachweisen“ konkret?
Es heißt, dass sich jeder Wert im EFB 221 bis zum einzelnen Kalkulationsansatz zurückverfolgen lässt. Nicht nur bis zur Kostenart, sondern bis zu dem Posten, den Sie tatsächlich angesetzt haben. Damit ist die Herleitung des Einheitspreises jederzeit belegbar.
Reicht nicht ein Wert je Kostenart aus?
Für die Angebotsabgabe meist ja. Für eine Nachprüfung oder einen Nachtrag oft nicht, weil hinter einer Sammelsumme mehrere Posten stecken. Excel EFB-EKT-Detail erfasst diese Posten einzeln und summiert sie automatisch je Ordnungszahl.
Kann ich die Einheitspreise zurück in GAEB-Online 2025 übernehmen?
Ja. Die in der detaillierten Urkalkulation ermittelten Einheitspreise werden aus Excel zurück in GAEB-Online 2025 übernommen. Daraus erzeugen Sie ein elektronisches Angebot als DA 84.
Welche Voraussetzungen brauche ich?
Eine lizenzierte Version von GAEB-Online 2025 oder GAEB-Online 2025 USB und Microsoft Excel mit aktivierten VBA-Makros. Für jede Installation wird eine eigene Lizenz der Erweiterung benötigt. OpenOffice und LibreOffice werden nicht unterstützt.
Was kostet Excel EFB-EKT-Detail?
Die Erweiterung kostet 120,– EUR zzgl. MwSt. als Einmalkauf ohne Abonnement. Updates innerhalb der Software-Generation 2025 sind kostenfrei enthalten. Das Angebot richtet sich an Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Fazit
Der Nachweis einer Kalkulation entsteht nicht, wenn er verlangt wird, sondern wenn kalkuliert wird. Wer die Einzelkosten der Teilleistungen gleich in einzelne Ansätze gliedert, kann seine Urkalkulation prüfsicher nachweisen – ohne Nacharbeit und ohne Lücken.
Für Handwerksbetriebe, die regelmäßig öffentlich anbieten, ist das ein überschaubarer Mehraufwand bei der Kalkulation und eine deutliche Entlastung, sobald Fragen kommen.
Kalkulieren Sie so, dass Sie es belegen können
Excel EFB-EKT-Detail gliedert Ihre Einzelkosten der Teilleistungen je Position auf und füllt EFB 221 und EFB 223 automatisch. 120,– € netto, Einmalkauf, Voraussetzung ist GAEB-Online 2025.
