Elektronische Angebotsabgabe im GAEB-Format: X83 vs. X84 – Welche Datei ist die richtige?
Die elektronische Angebotsabgabe hat sich in der Baubranche etabliert und bringt viele Vorteile mit sich. Doch bei der praktischen Umsetzung entstehen oft Verwirrungen, besonders wenn es um die verschiedenen GAEB-Dateiformate geht. Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Welche Datei muss ich öffnen und welche sende ich zurück?
Die Problemstellung
In der täglichen Praxis erleben wir immer wieder die gleiche Situation: Firmen erhalten elektronische Ausschreibungsunterlagen und sind unsicher, wie sie korrekt damit umgehen sollen. Die häufigsten Fragen sind:
- Welche der erhaltenen Dateien muss ich für die Angebotserstellung öffnen?
- In welchem Format soll ich mein fertiges Angebot zurücksenden?
- Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen GAEB-Formaten?
GAEB X83: Die Angebotsaufforderung
Das GAEB X83-Format ist für die Angebotsaufforderung vorgesehen. Diese Datei erhalten Sie vom Auftraggeber und enthält:
- Das komplette Leistungsverzeichnis
- Alle Positionen mit Beschreibungen
Wichtig: Die X83-Datei ist Ihre Arbeitsgrundlage. Diese öffnen Sie in Ihrer Kalkulationssoftware, um Ihre Preise einzutragen und das Angebot zu erstellen.
GAEB X84: Das elektronische Angebot
Das GAEB X84-Format ist für das fertige elektronische Angebot bestimmt. Diese Datei:
- Erstellen Sie nach Abschluss Ihrer Kalkulation
- Enthält Ihre eingetragenen Preise
- Wird an den Auftraggeber zurückgesendet
- Dient als offizielle Angebotsabgabe
Der korrekte Workflow
- Erhalten: X83-Datei vom Auftraggeber
- Öffnen: X83-Datei in Ihrer Kalkulationssoftware
- Bearbeiten: Preise kalkulieren und eintragen
- Exportieren: Als X84-Datei speichern
- Zurücksenden: X84-Datei an den Auftraggeber
Praktische Tipps
- Backup erstellen: Sichern Sie die ursprüngliche X83-Datei, bevor Sie mit der Bearbeitung beginnen
- Software prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kalkulationssoftware beide Formate unterstützt
- Vollständigkeit checken: Prüfen Sie vor dem Versand, ob alle Positionen bepreist sind
- Deadline beachten: Senden Sie die X84-Datei rechtzeitig vor Angebotsabgabe zurück
Mit GAEB-Online 2025 zum Erfolg
Genau hier setzt GAEB-Online 2025 an und löst diese alltäglichen Herausforderungen für Sie:
Automatische Dateierkennung
GAEB-Online 2025 erkennt automatisch, ob Sie eine X83- oder X84-Datei vor sich haben. Keine Verwirrung mehr – die Software zeigt Ihnen sofort, womit Sie arbeiten.
Intuitiver Workflow
- X83-Import: Einfacher Drag & Drop Import Ihrer Angebotsaufforderungen
- Intelligente Kalkulation: Übersichtliche Benutzeroberfläche für schnelle Preiseingabe
- Automatischer X84-Export: Mit einem Klick wird Ihr fertiges Angebot im korrekten Format erstellt
Fehlerprävention
- Automatische Vollständigkeitsprüfung vor dem Export
- Warnung bei unbepreisten Positionen
- Validierung der GAEB-Konformität
Zeitersparnis
Was früher Stunden dauerte, erledigen Sie mit GAEB-Online 2025 in Minuten. Die Software führt Sie sicher durch den gesamten Prozess – von der X83-Bearbeitung bis zur X84-Abgabe.
Fazit
Die Unterscheidung zwischen X83 (Angebotsaufforderung) und X84 (elektronisches Angebot) ist essentiell für eine erfolgreiche elektronische Angebotsabgabe. Mit GAEB-Online 2025 müssen Sie sich keine Gedanken mehr über die technischen Details machen – die Software übernimmt das für Sie.
Testen Sie GAEB-Online 2025 noch heute und erleben Sie, wie einfach und sicher elektronische Angebotsabgabe sein kann. Ihre Konkurrenz wartet nicht – starten Sie jetzt in die digitale Zukunft der Angebotskalkulation!
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