Was ist GAEB / GAEB-Schnittstelle?
Obwohl sich der Name GAEB zwischenzeitlich als einheitlicher Begriff für den Datenaustausch im Bauwesen etabliert hat, ist die Bedeutung der 4 Buchstaben GAEB jedoch zunächst eine andere.
GAEB steht für den Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen und ist ein dem DIN angegliederter Ausschuss, der sich mit Richtlinien zur Standardisierung im Bauwesen befasst.
Für die elektronische Datenübergabe und den Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angeboten hat der GAEB verschiedene Datenaustauschphasen definiert. Der Datenaustausch erfolgt über (GAEB-) Schnittstellen, an die sich im Wesentlichen alle Hersteller von Ausschreibungs- und Kalkulationsprogrammen halten sollten (leider nicht immer…).
Eine GAEB-Schnittstelle dient dem elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und den zugehörigen Angeboten. Per eMail, Internet oder per Datenträger können somit Leistungsverzeichnisse zwischen dem Ersteller der Ausschreibung (Planer oder Architekt) und den am Prozess beteiligten Baufirmen übertragen werden.
Die Regelungen durch den GAEB für das elektronische Angebotsverfahren und den Austausch von Leistungsverzeichnissen sorgen dafür, dass jedes Programm GAEB-Daten eindeutig und richtig interpretieren und verarbeiten kann.